ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung oder Leistung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

3. Gegenbestätigung des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.

 

§2 Angebot, Bestellung und Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.

2. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Ausführung einer Lieferung zustande.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Planungen und sonstigen Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und urheberrechtliches Verwertungsrecht uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurück zu geben.

4. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.

5. An eine Bestellung oder erteilten Auftrag ist der Kunde gebunden.

6. Nimmt der Auftraggeber abredewidrig die Ware oder Leistung nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden in voller Höhe.

 

§3 Lieferbedingungen, Lieferfrist

1. Alle Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers.

2. Alle Lieferungen mit Aufstellung und Montage erfolgen auf Rechnung des Käufers. Der Käufer übernimmt die Gefahr der Lieferung ab Eingang der Lieferung oder Teillieferung beim Käufer.

3. Lieferart, Liefertermine und Lieferfrist, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4. Die Einhaltung der von uns angegebenen Liefertermine oder Lieferfristen setzen voraus: die Klärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernde Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen.

5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung mit angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6. Dauert eine Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei,  so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herausleiten.

7. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 v. H. für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 v. H. vom Wert der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.

8. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

§4 Aufstellung und Montage

1. Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeit erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle befinden und alle branchenfremden und sonstige Arbeiten vor Beginn des Aufbaus so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage sofort nach Ankunft der Aufsteller oder des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

2. Der Käufer hat bei der Montagestelle für geeignete verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für Material, Werkzeug usw. zu sorgen. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände ohne unser Verschulden, so hat der Käufer die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.

3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Aufstellungs- und Montagepersonal Arbeitszeit, Materialverbrauch und Beendigung einer Aufstellung oder Montage schriftlich zu bescheinigen oder durch autorisierte Personen bescheinigen zu lassen.

 

 

 

§5 Datenschutz

1. Alle Daten des Käufers werden unter Berücksichtigung des §26, §34 Bundesdatenschutzgesetz EDV mäßig gespeichert.

 

§6 Haftungsbeschränkung

1. Eine weitere Haftung auf Schadensersatz als in §5 vorgesehen oder durch Verschulden bei Vertragsabschluß ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.

3. Geräte ohne Zulassung (ohne FTZ- bzw. BZT- bzw. DPD-Nummer) dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht, bei bestimmten Produkten mit Einschränkung betrieben werden. Der Käufer wird über die gesetzlich bestehende Einschränkung der Nutzung gesondert belehrt. Eine Haftung aus daraus entstehenden Schäden ist ausgeschlossen.

 

§7 Eigentumsvorbehalt

1. Alle Waren und Leistungen bleiben  unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt.

2. Wird Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die  Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der Sache anteilsmäßig.

3. Weiterveräußerung ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass er von seinem Kunden mindestens die uns zustehenden Ansprüche erhält.

4. Der Käufer überträgt uns schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Ware oder Leistung und hat auf unser Verlangen die Anschrift der Drittschuldner und die Beträge der Forderung mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, bei zugriffen Dritter oder Drittschuldnern auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

5. Eine mit Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist für uns jederzeit bis zur vollständigen Bezahlung zugänglich zu machen.

 

§8 Preise, Zahlung

1. Alle unsere Preise  sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und in deutscher Währung und gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Werk ohne Verpackung und Versandkosten.

2. Grundsätzlich erfolgen Lieferungen per Nachnahme. Leistungen oder Abhollieferungen werden nur gegen Bezahlung ausgehändigt. Bei Lieferungen auf Rechnung oder per Scheck müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden.

3. Sollte der Käufer der gesondert vereinbarten Zahlungsbedingung nicht einhalten, so erfolgt ohne Ankündigung keine weitere Lieferung oder Leistung.

4. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

5. Wenn uns Umstände Bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder Zahlungen eingestellt werden, oder wenn  uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

§9 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamte Rechtbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sofern es keine zwingenden entgegenstehenden gesetzlichen Notwendigkeiten gibt ist Erding Erfüllungsort und Gerichtsstand.

3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Mit Annahme der ersten Lieferung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit dieser Bedingungen an.

 

 

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